Mitgliederverein

Der Verein führt den Namen FC Blau-Weiß Linz, hat seinen Sitz in 4020 Linz, ist unpolitisch und bezweckt die Pflege und Verbreitung des Fußballsports.

Die Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet, die sportliche Betätigung auch auf das Ausland. Die Tätigkeit des Vereins ist grundsätzlich nicht auf Gewinn gerichtet. Die Vereinsfarben sind blau-weiß.

Mitglied werden und mitbestimmen

Classic Mitgliedschaft

Jahresmitgliedschaft zum Preis von 120 Euro inkl. Stimmrecht.

Blau-Weiß forever - Mitgliedschaft auf Lebenszeit 

Lebenslange Mitgliedschaft zum Preis von 1.997 Euro einmalig inkl. Stimmrecht und Tages-VIP-Karte für ein Meisterschaftsspiel des FC Blau Weiß Linz pro Saison. 

Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck soll durch nachstehend angeführte ideelle und materielle Mittel erreicht werden.

Als ideele Mittel dienen:

  • Sportveranstaltungen
  • Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zum Fußballsport
  • Förderung des öffentlichen Interesses am Fußballsport
  • Bekämpfung von Diskriminierungen, Rassismus und Sexismus in jeder Form
  • Vorträge und Diskussionen
  • Teilnahme an karitativen und gemeinnützigen Veranstaltungen und Aktivitäten
  • Herausgabe und Verbreitung von Mitgliedermedien in Print- und Onlineversionen
  • Förderung des Behindertensports

Die erforderlichen materiellen Mittel des Vereins werden ­wie folgt aufgebracht:

  • durch Mitgliedsbeiträge
  • durch Erträge aus Veranstaltungen des Vereins
  • durch Sponsoren
  • durch Beihilfe aus öffentlichen Mitteln
  • durch freiwillige Zuwendungen der Mitglieder
  • durch Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
  • durch sonstige Einnahmen
  • Ein ordentliches Mitglied kann nur eine natürliche Person sein.
  • Die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied muss vom Bewerber selbst schriftlich beantragt werden. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten.
  • Es kann die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied gegen Zahlung eines Jahresmitgliedsbeitrages oder als ordentliches Mitglied auf Lebenszeit gegen Zahlung eines einmaligen Mitgliedsbeitrages beantragt werden. Die Mitgliedschaft auf Lebenszeit kann nur beantragt werden, wenn der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Ergeht binnen 4 Wochen nach Einlangen des Aufnahmeantrags keine Erklärung des Vorstandes, so gilt das Schweigen als Aufnahme. Im Falle einer Ablehnung der Aufnahme besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Begründung. Im Rahmen seiner Befugnis über die Entscheidung über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern kann der Vorstand die Anzahl der ordentlichen Mitglieder begrenzen, wobei sich die Begrenzung auch nur auf die ordentlichen Mitglieder auf Lebenszeit beziehen kann.
  • Diese Auszeichnung kann Personen zuerkannt werden, die sich für die Interessen des Clubs uneigennützig in ganz besonderer Art und Weise eingesetzt haben. Über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Erlangung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen. Der Vorstand beantragt in der Hauptversammlung die Ernennung des Ehrenmitglieds.
  • Legenden sind ehemalige Fußballer, die 100 oder mehr Einsätze bei Pflichtspielen in der Kampfmannschaft (Fußball) absolviert haben, sowie ehemalige Cheftrainer, welche die Kampfmannschaft in einer Spielsaison betreuen, in denen der Verein die österreichische Fußballmeisterschaft oder den ÖFB-Cup gewonnen hat bzw. in welcher außerordentliche Leistungen für den Verein erbracht wurden.